
Da es für das Wohnhaus weder eine ,,Ferienhaus-Widmung" noch eine ,,Ferienhaus-Nutzungsbewilligung" gibt, kann das angebotene Objekt bzw. die Wohnungen entweder an ständig wechselnde Gäste vermietet oder als ,,Hauptwohnsitz" genutzt werden. Als Eigentümer dieser Wohnung, können Sie diese Wohnung selber nicht zu Urlaubs, Ferien- oder sonst zu Erholungszwecken nutzen, da Sie mit sich selbst keinen Vertrag als Gast abschließen können bzw. wäre eine solche Nutzung eine unzulässige Ferienwohnungsnutzung.
Einmalkosten:
Grundbuchseintragung: 1,1%
Grunderwerbssteuer: 3,5%
Notarkosten: 1,2% inkl. MwSt.
Maklerhonorar: 3,6% inkl. MwSt.
zzgl. Barauslagen
Alle Angaben beziehen sich auf die Auskünfte des Eigentümers.
Wir weisen darauf hin, dass wir als Doppelmakler tätig sind. Dieses Angebot ist freibleibend, Irrtum und Zwischenverkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten. Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Kaufvertrag. § 15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.











