Wohnung mieten in Vorarlberg

Wohnung mieten in Vorarlberg | Deine Rechte

Du hast eine Wohnung gefunden, den Mietvertrag unterschrieben und bist eingezogen. Die wenigsten beschäftigen sich in diesem Moment mit ihren Rechten als Mieter/in, meistens erst dann, wenn es Streit um die Kaution gibt, die Heizung ausfällt oder ein Umzug ansteht. Damit du im Ernstfall weißt, woran du bist, hier die wichtigsten Punkte für Mieter in Vorarlberg.

Die Kaution, wie hoch sie sein darf und wann du sie zurückbekommst

Eine feste gesetzliche Obergrenze für die Kaution gibt es zwar nicht, üblich und von Gerichten akzeptiert sind aber meist drei Bruttomonatsmieten, in Einzelfällen bis zu sechs. Wichtig, dein Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen, meist auf einem eigenen Sparbuch, und sie verzinsen. Diese Zinsen stehen dir zu, nicht dem Vermieter.

Nach dem Auszug muss die Kaution samt Zinsen unverzüglich zurückgezahlt werden, abzüglich berechtigter Forderungen. Normale Abnutzung, also Gebrauchsspuren, die einfach durchs Wohnen entstehen, darf dabei nicht abgezogen werden, das ist bereits mit der Miete abgegolten. Nur echte Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen, oder offene Zahlungen darf dein Vermieter gegenrechnen.

Unser Tipp, mach beim Einzug und beim Auszug ein gründliches Übergabeprotokoll mit Fotos. Das ist im Streitfall dein wichtigster Beweis.

Mängel in der Wohnung und dein Recht auf Mietzinsminderung

Wenn deine Wohnung Mängel hat, die die Nutzung spürbar beeinträchtigen, undichte Fenster, eine defekte Heizung, Schimmel durch bauliche Ursachen, dann bist du nicht einfach auf Kulanz deines Vermieters angewiesen. Du hast grundsätzlich Anspruch auf eine Mietzinsminderung, solange der Mangel besteht. Wie hoch diese Minderung ausfällt, hängt stark vom Einzelfall ab.

Wichtig ist, den Mangel schriftlich und möglichst detailliert bei deinem Vermieter zu melden, mit Fotos und Datum. Das schafft die Grundlage dafür, dass du deine Rechte später auch durchsetzen kannst, falls es nötig wird.

Kündigung, was für dich als Mieter gilt

Bei einem unbefristeten Mietvertrag kannst du in der Regel jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. Bei einem befristeten Vertrag im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes darfst du frühestens nach einem Jahr vorzeitig aussteigen, ebenfalls mit drei Monaten Frist. Diese Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Beachte, dass sich die gesetzlichen Mindestlaufzeiten für befristete Verträge zuletzt verändert haben, je nachdem, ob dein Vermieter privat oder gewerblich vermietet. Wenn du unsicher bist, welche Regeln für deinen konkreten Vertrag gelten, lohnt sich ein kurzer Blick in den Vertrag oder eine Nachfrage bei einer Mieterschutzeinrichtung.

Die Maklerprovision, die du seit 2023 meistens nicht mehr zahlst

Seit Juli 2023 gilt in Österreich das Bestellerprinzip. Wer den Makler beauftragt, zahlt auch die Provision. Da fast immer der Vermieter den Makler engagiert, fällt für dich als Mieter in den meisten Fällen keine Provision mehr an. Nur wenn du selbst aktiv einen Makler mit der Wohnungssuche beauftragt hast, zum Beispiel mit einem eigenen Suchauftrag, kann eine Provision anfallen. Wird dir trotzdem eine Provision verrechnet, obwohl der Vermieter den Makler beauftragt hat, kannst du dieses Geld zurückfordern.

Als Mieter bist du in Österreich rechtlich besser abgesichert, als viele glauben. Kaution mit Zinsen, das Recht auf Mietzinsminderung bei echten Mängeln, klare Kündigungsfristen und der Wegfall der Maklerprovision in den meisten Fällen. Wer seine Rechte kennt und im Zweifel schriftlich und mit Beweisen arbeitet, steht im Streitfall deutlich besser da.

Du suchst eine passende Wohnung in Vorarlberg und willst dabei von Anfang an auf der sicheren Seite sein? Wir helfen dir gerne weiter.

Als Immobilienmakler in Vorarlberg begleiten wir nicht nur Vermieter, sondern beraten auch Mieter fair und transparent, von der Wohnungssuche bis zum Mietvertrag.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung zu Kaution, Mängeln oder Kündigung wende dich an einen Rechtsanwalt oder eine Mieterschutzeinrichtung.

Ein Text der unterhalb jedes Blogbeitrags stehen sollte (fixer Teil)

Autor: Florian Mayr

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